Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat - Aufgaben

 

Die klassischen Aufgabenfelder des Kirchenvorstandes

- Finanz- und Vermögensverwaltung der Gemeinde
- Verantwortlichkeit und Entscheidung in Personalfragen
- Organisation aller Gemeindeangelegenheiten im Bereich von Bau,
   Erhaltung und Sanierung der gemeindeeigenen Immobilien.

Die Sitzungen des KV sind öffentlich. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, z.B. in Personalfragen.

 

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates 

1. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und
    dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche.

2. Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen
    der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.

3. Er soll insbesondere
    •  den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen;
    •  im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien
        für die Gemeindearbeit aufstellen;
    •  zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen;
    •  die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und
        aufeinander abstimmen;
    •  die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und
        erforderliche Einrichtungen schaffen;
    •  den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche
        Situation unterrichten;
    •  die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.

Der PGR bildet nach Bedarf Sachausschüsse, die sich jeweils mit einem besonderen Arbeitsschwerpunkt befassen.

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.
 

Downloads

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Geschäftsanweisung-KV 116 KB
Satzung-KV 59 KB
Satzung des PGR 151 KB